Regelung zum
Wanderpokal der
Privilegierten
Freischützenkompagnie Crottendorf 1663 e.V.
Die Privilegierte Freischützenkompagnie
Crottendorf 1663 e.V.
veranstaltet das "Schießens der
Crottendorfer Vereine um den Wanderpokal der PFK-Crottendorf" zur pflege der
Tradition und des Brauchtums.
Es soll dazu beitragen das Vereinsleben
unserer Crottendorfer Vereine untereinander, zusammen mit dessen Angehörigen, zu beleben
und den Crottendorfer Bürgern den Schießsport auch ohne Mitgliedschaft etwas näher zu
bringen.
Die jährlich wiederkehrenden Veranstaltung
soll sich möglichst auf andere Vereine fortpflanzen und nie zum Stillstand kommen.
Für die Verleihung des
Wanderpokals wird vom Vorstand folgende Regelung vorgeschrieben:
- Der Pokal
sowie die Urkunden für alle Platzierungen werden an die jeweiligen Mannschaften jährlich
zur Crottendorfer Kirmes im Festzelt vom Vorstand übergeben.
- Die
Bekanntgabe des Gewinners muss am Wettkampftag durchgeführt werden.
- Der Vorstand
und das Auswertungskomitee der PFK-Crottendorf sind für die Korrektheit der Bewertung
verantwortlich.
- Der Verein,
der den Wanderpokal für ein Jahr gewinnt, ist berechtigt bei Stiftung eines
gleichwertigen Pokals, diesen zu behalten. Nach 3maligem Gewinn in folge, kann der
jeweilige Verein den Pokal behalten!
- Der Gewinner
des Wanderpokals verpflichtet sich automatisch, diesen am Tag des neuen Wettkampfes dem
Veranstalter zu Beginn in einem unbeschädigten zustand zu übergeben.
- Der Vorstand
des Pokalgewinners ist verpflichtet, den Pokal schriftlich zu bekleiden und hat dafür
Sorge zu tragen, dass der Pokal rechtzeitig am Wettkampfort ist.
- Bei
eventueller Auflösung des Siegervereins ist der Pokal unverzüglich dem Vorstand der PFK
zu übergeben.
Diese Regelung tritt mit
dem Beschluss des Vorstandes der PFK-Crottendorf ab 09.10.2004 in Kraft!
(Das
Schießen der Crottendorfer Vereine um den Wanderpokal ist jedes Jahr am letzen
Samstag im September)
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Rechte vorbehalten.
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Stand:
16. November 2019